Ein Termin für ein Erstgespräch kann in der telefonischen Sprechstunde vereinbart werden. Im persönlichen Erstgespräch findet ein erstes Kennenlernen statt, bei dem die/der PatientIn ihr/sein Anliegen schildern kann und so ein erstes Verstehen der Problematik möglich ist. In weiteren Vorgesprächen (in der Regel zwei bis drei, maximal acht) wird geklärt, wie die Beschwerden diagnostisch verstanden werden können und ob eine Indikation für eine Psychotherapie besteht. Zudem wird gemeinsam entwickelt, welche Inhalte für den individuellen Therapieplan wesentlich sind. Außerdem wird besprochen, welches Therapieverfahren im Einzelfall am besten geeignet ist, Symptome und Beschwerden nachhaltig zu lindern oder aufzulösen.
Der/die Patient/in und die Therapeutin können aus der Erfahrung in den Gesprächen entscheiden, ob eine konstruktive Zusammenarbeit möglich scheint.
Wenn eine Vereinbarung über eine weitere Therapie getroffen wird, erfolgt die gemeinsame Antragstellung bei der Krankenkasse.