Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie sind anerkannte Therapieverfahren, die von den Krankenkassen finanziert werden. Nach der Entscheidung für eine Zusammenarbeit wird eine Therapie gemäß den gesetzlichen Psychotherapie-Richtlinien beantragt. Zusammen mit einem formalen Antrag des Patienten reicht die Therapeutin einen anonymisierten Bericht ein, auf dessen Grundlage die Indikation der Psychotherapie im Einzelfall von einem Gutachter geprüft und beurteilt wird. Voraussetzung für eine Therapie ist eine krankheitswertige Störung, wie Angststörungen, Depressionen, Arbeitsstörungen, Schlafstörungen, Essstörungen, Zwangsstörungen, psychosomatische Erkrankungen und Beziehungsstörungen. Sobald eine Kostenzusage durch die Krankenkasse vorliegt, kann die Psychotherapie beginnen.
Bei Privatkassen liegen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen zur ambulanten Psychotherapie vor, so dass diese bei der jeweiligen Kasse erfragt werden müssen.